Juluca
Juluca ist ein Originalpräparat von ViiV Healthcare GmbH und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 947.00 und CHF 947.00, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.
Stammdaten
- Zulassungsinhaberin
- ViiV Healthcare GmbH
- ATC-Code
- J05AR21
- IT-Gruppe
- 08.03 Mittel gegen Viren
- Wirkstoffe
- Dolutegravirum, Rilpivirinum
- Präparate-Typ
- Originalpräparat
- In der SL seit
- 01.02.2019
- Letzte Preisänderung
- 01.02.2019
- Selbstbehalt
- 10%
Preise pro Packung
Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.
| Darreichungsform | Packungsgrösse | Fabrikabgabepreis | Publikumspreis | Gültig ab | Kat. | GTIN |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Filmtabl 50/25 mg | Ds 30 Stk | CHF 855.65 | CHF 947.00 | 01.02.2019 | A | 7680667900016 |
Limitation
Für dieses Präparat ist in der SL keine Limitation eingetragen.
FAQ
Wird Juluca von der Krankenkasse bezahlt?
Ja. Juluca steht in der Spezialitätenliste des BAG, deshalb vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Präparat im Rahmen der zugelassenen Indikation. Sie tragen Franchise und Selbstbehalt von 10 Prozent.
Was kostet Juluca in der Schweiz?
Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Juluca zwischen CHF 947.00 und CHF 947.00 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 855.65 und CHF 855.65. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.
Market Access
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