Von der Grundversicherung vergütetOriginalpräparatATC J05AR21

Juluca

Juluca ist ein Originalpräparat von ViiV Healthcare GmbH und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 947.00 und CHF 947.00, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
ViiV Healthcare GmbH
ATC-Code
J05AR21
IT-Gruppe
08.03 Mittel gegen Viren
Wirkstoffe
Dolutegravirum, Rilpivirinum
Präparate-Typ
Originalpräparat
In der SL seit
01.02.2019
Letzte Preisänderung
01.02.2019
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Juluca Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Filmtabl 50/25 mgDs 30 StkCHF 855.65CHF 947.0001.02.2019A7680667900016

Limitation

Für dieses Präparat ist in der SL keine Limitation eingetragen.

FAQ

Wird Juluca von der Krankenkasse bezahlt?

Ja. Juluca steht in der Spezialitätenliste des BAG, deshalb vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Präparat im Rahmen der zugelassenen Indikation. Sie tragen Franchise und Selbstbehalt von 10 Prozent.

Was kostet Juluca in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Juluca zwischen CHF 947.00 und CHF 947.00 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 855.65 und CHF 855.65. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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