Vergütet mit LimitationOriginalpräparatATC C03XA01

Jinarc

Jinarc ist ein Originalpräparat von Otsuka Pharmaceutical (Switzerland) GmbH und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 1'126.95 und CHF 1'126.95, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
Otsuka Pharmaceutical (Switzerland) GmbH
ATC-Code
C03XA01
IT-Gruppe
05.02 Mittel gegen Erkrankungen der Harnwege
Wirkstoffe
Tolvaptanum
Präparate-Typ
Originalpräparat
In der SL seit
01.11.2016
Letzte Preisänderung
01.05.2026
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Jinarc Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Tabl 45 mg/15 mg56 StkCHF 1'021.14CHF 1'126.9501.07.2026A7680656760065
Tabl 60 mg/30 mg56 StkCHF 1'021.14CHF 1'126.9501.07.2026A7680656760096
Tabl 90 mg/30 mg56 StkCHF 1'021.14CHF 1'126.9501.07.2026A7680656760126
Tabl 15 mg28 StkCHF 1'021.14CHF 1'126.9501.07.2026A7680656760027
Tabl 30 mg28 StkCHF 1'021.14CHF 1'126.9501.07.2026A7680656760041

Limitation

Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.

Wortlaut BAGIndikation 20456.01Gültig ab 01.07.2026

Nach Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes. Zur Verlangsamung der Progression von Zystenentwicklung und Niereninsuffizienz bei typischer autosomal-dominanter polyzystischer Nierenerkrankung (ADPKD Class 1) bei Erwachsenen mit chronischer Nierenerkrankung (CKD) im Stadium 1 bis 3 zu Behandlungsbeginn mit Anzeichen für eine rasch fortschreitende Erkrankung, wenn das Gesamtnierenvolumen (TKV) zu Behandlungsbeginn mindestens 750 ml beträgt, die geschätzte glomeruläre Filtrationsrate (eGFR) mindestens 30 ml/min/1.73 m2, und wenn zudem bei Patienten mit CKD im Stadium 1 gleichzeitig eine Mayo-Klasse 1D oder 1E und bei Patienten mit CKD in den Stadien 2 und 3 eine Mayo-Klasse 1C, 1D oder 1E vorliegt.
Die Diagnose, die Verordnung und die Überwachung der Therapie mit JINARC darf ausschliesslich durch einen Facharzt der Nephrologie erfolgen, der an einem durch das BAG definierten Spital mit einem Zentrum für Nephrologie tätig ist. Die vom BAG definierten Zentren (vgl. Liste publiziert unter http://www.bag.admin.ch/sl-ref) erfüllen mindestens zwei der folgenden drei Kriterien:
• Das Zentrum ist eine als FMH-Weiterbildungsstätte der Kategorie A oder B definierte Klinik für Nephrologie.
• Am Zentrum ist mindestens ein von Otsuka Pharmaceutical (Switzerland) GmbH geschulter Facharzt der Nephrologie tätig.
• Das Zentrum hat sich zur Teilnahme an der PASS-Studie zu JINARC verpflichtet.
Das Kostengutsprachegesuch hat folgende Angaben zu enthalten:
• gesicherte Diagnose einer typischen ADPKD (Class 1) anhand der Anzahl Zysten/Niere und Alter (nach Pei-Ravine Kriterien) oder anhand eines genetischen Testes
• CKD-Stadium, eGFR, Gesamtnierenvolumen, Alter des Patienten und Mayo-Klasse zu Beginn der Behandlung
• Anfangsdosierung
Bricht ein Patient die Therapie nach einer Behandlungsdauer von 12 Monaten oder weniger ab, werden die gesamten Therapiekosten auf Basis FAP von der Firma Otsuka Pharmaceutical (Switzerland) GmbH demjenigen Krankenversicherer rückvergütet, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezuges versichert war. Die MWST kann nicht zusätzlich zum FAP zurückgefordert werden. Als Therapieabbruch gilt, wenn ein Patient während 6 Monaten keine Packung mehr bezieht. Der Krankenversicherer fordert die Firma Otsuka Pharmaceutical (Switzerland) GmbH zur Rückvergütung auf. Die Aufforderung soll innerhalb von 6 Monaten nach Feststellung des Therapieabbruchs erfolgen.

FAQ

Wird Jinarc von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, aber nur unter Bedingungen. Jinarc steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.

Was kostet Jinarc in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Jinarc zwischen CHF 1'126.95 und CHF 1'126.95 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 1'021.14 und CHF 1'021.14. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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