Imigran
Imigran ist ein Originalpräparat von GlaxoSmithKline AG und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 50.50 und CHF 50.50, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.
Stammdaten
- Zulassungsinhaberin
- GlaxoSmithKline AG
- ATC-Code
- N02CC01
- IT-Gruppe
- 02.05.10 Migränemittel
- Wirkstoffe
- Sumatriptanum
- Präparate-Typ
- Originalpräparat
- In der SL seit
- 15.03.1995
- Letzte Preisänderung
- 01.07.2011
- Selbstbehalt
- 10%
Preise pro Packung
Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.
| Darreichungsform | Packungsgrösse | Fabrikabgabepreis | Publikumspreis | Gültig ab | Kat. | GTIN |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Inj Lös 6 mg/0.5ml | Amp 2 Stk | CHF 31.32 | CHF 50.50 | 15.03.1995 | B | 7680516840449 |
Limitation
Für dieses Präparat ist in der SL keine Limitation eingetragen.
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FAQ
Wird Imigran von der Krankenkasse bezahlt?
Ja. Imigran steht in der Spezialitätenliste des BAG, deshalb vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Präparat im Rahmen der zugelassenen Indikation. Sie tragen Franchise und Selbstbehalt von 10 Prozent.
Was kostet Imigran in der Schweiz?
Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Imigran zwischen CHF 50.50 und CHF 50.50 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 31.32 und CHF 31.32. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.
Market Access
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