Vergütet mit LimitationOriginalpräparatATC N07XX07

Fampyra

Fampyra ist ein Originalpräparat von Merz Pharma (Schweiz) AG und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 260.15 und CHF 260.15, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
Merz Pharma (Schweiz) AG
ATC-Code
N07XX07
IT-Gruppe
01.99 Varia
Wirkstoffe
Fampridinum
Präparate-Typ
Originalpräparat
In der SL seit
01.12.2019
Letzte Preisänderung
01.02.2026
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Fampyra Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Ret Tabl 10 mgBlist 56 StkCHF 224.09CHF 260.1501.01.2022B7680671390025
Ret Tabl 10 mgDs 4 x 14 StkCHF 224.09CHF 260.1501.02.2026B7680671390032

Limitation

Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.

Wortlaut BAGGültig ab 01.01.2022

Zur Verbesserung der Gehfähigkeit von erwachsenen MS-Patienten mit Gehbehinderung (EDSS 4.0-7.0).
FAMPYRA kann nur von in der Multiple Sklerose (MS)-Therapie erfahrenen Neurologen verschrieben werden.
Die Erstverordnung sollte auf eine zwei- bis vierwöchige Therapie begrenzt sein, da ein klinischer Behandlungserfolg im Allgemeinen innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Behandlungsbeginn mit FAMPYRA erkennbar sein sollte. Zur Beurteilung der Verbesserung nach zwei bis vier Wochen ist eine Bewertung der Gehfähigkeit durchzuführen, z.B. durch die Durchführung des Timed 25 Foot Walk-Tests (T25FW), oder die Anwendung der Bewertungsskala Twelve Item Multiple Sclerosis Walking Scale (MSWS12) empfohlen. Wenn keine Verbesserung beobachtet wird, muss FAMPYRA abgesetzt werden. Der Behandlungserfolg unter FAMPYRA muss reevaluiert werden:
- Wenn der Neurologe beobachtet, dass sich die Gehfähigkeit wieder verschlechtert, muss er eine Unterbrechung der Behandlung in Betracht ziehen und die Wirkung von FAMPYRA erneut bewerten. (Die Neubewertung muss ein Absetzen von FAMPYRA und eine Beurteilung der Gehfähigkeit umfassen.)
- FAMPYRA muss abgesetzt werden, wenn Patienten keine weiteren positiven Wirkungen auf das Gehen erfahren.
- FAMPYRA muss bei Patienten, die während der Behandlung einen Krampfanfall erleiden, abgesetzt werden.

FAQ

Wird Fampyra von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, aber nur unter Bedingungen. Fampyra steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.

Was kostet Fampyra in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Fampyra zwischen CHF 260.15 und CHF 260.15 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 224.09 und CHF 224.09. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

Eintrag korrigieren oder ergänzen

Market Access

Ihr Produkt soll auf die Spezialitätenliste?

Fragen zu SL-Aufnahme, Preisen oder Limitationen? Schreiben Sie an Swiss Reimbursement.

  • Unabhängiges Verzeichnis
  • Amtliche BAG-Daten
  • Acht Website-Sprachen
Anfrage senden
Kontakt

Etwa 2 Minuten. Unverbindlich.

Zuerst etwas über Ihr Unternehmen.

Ihre Antworten bleiben auf dieser Seite, bis Sie die Anfrage senden.

Was möchten Sie erreichen?

Ihr Projekt

Wie erreichen wir Sie?

Sie können Ihre Angaben vor dem Senden über «Zurück» prüfen.

* Pflichtfelder
Lieber per E-Mail? info@swissreimbursement.com