Fampyra
Fampyra ist ein Originalpräparat von Merz Pharma (Schweiz) AG und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 260.15 und CHF 260.15, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.
Stammdaten
- Zulassungsinhaberin
- Merz Pharma (Schweiz) AG
- ATC-Code
- N07XX07
- IT-Gruppe
- 01.99 Varia
- Wirkstoffe
- Fampridinum
- Präparate-Typ
- Originalpräparat
- In der SL seit
- 01.12.2019
- Letzte Preisänderung
- 01.02.2026
- Selbstbehalt
- 10%
Preise pro Packung
Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.
| Darreichungsform | Packungsgrösse | Fabrikabgabepreis | Publikumspreis | Gültig ab | Kat. | GTIN |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Ret Tabl 10 mg | Blist 56 Stk | CHF 224.09 | CHF 260.15 | 01.01.2022 | B | 7680671390025 |
| Ret Tabl 10 mg | Ds 4 x 14 Stk | CHF 224.09 | CHF 260.15 | 01.02.2026 | B | 7680671390032 |
Limitation
Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.
FAMPYRA kann nur von in der Multiple Sklerose (MS)-Therapie erfahrenen Neurologen verschrieben werden.
Die Erstverordnung sollte auf eine zwei- bis vierwöchige Therapie begrenzt sein, da ein klinischer Behandlungserfolg im Allgemeinen innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Behandlungsbeginn mit FAMPYRA erkennbar sein sollte. Zur Beurteilung der Verbesserung nach zwei bis vier Wochen ist eine Bewertung der Gehfähigkeit durchzuführen, z.B. durch die Durchführung des Timed 25 Foot Walk-Tests (T25FW), oder die Anwendung der Bewertungsskala Twelve Item Multiple Sclerosis Walking Scale (MSWS12) empfohlen. Wenn keine Verbesserung beobachtet wird, muss FAMPYRA abgesetzt werden. Der Behandlungserfolg unter FAMPYRA muss reevaluiert werden:
- Wenn der Neurologe beobachtet, dass sich die Gehfähigkeit wieder verschlechtert, muss er eine Unterbrechung der Behandlung in Betracht ziehen und die Wirkung von FAMPYRA erneut bewerten. (Die Neubewertung muss ein Absetzen von FAMPYRA und eine Beurteilung der Gehfähigkeit umfassen.)
- FAMPYRA muss abgesetzt werden, wenn Patienten keine weiteren positiven Wirkungen auf das Gehen erfahren.
- FAMPYRA muss bei Patienten, die während der Behandlung einen Krampfanfall erleiden, abgesetzt werden.
FAQ
Wird Fampyra von der Krankenkasse bezahlt?
Ja, aber nur unter Bedingungen. Fampyra steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.
Was kostet Fampyra in der Schweiz?
Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Fampyra zwischen CHF 260.15 und CHF 260.15 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 224.09 und CHF 224.09. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.
Market Access
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