Vergütet mit LimitationOriginalpräparatATC J07BB02

Efluelda TIV

Efluelda TIV ist ein Originalpräparat von Sanofi-Aventis (Suisse) SA und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 40.85 und CHF 40.85, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
Sanofi-Aventis (Suisse) SA
ATC-Code
J07BB02
IT-Gruppe
08.08 Impfstoffe
Wirkstoffe
Haemagglutininum influenzae
Präparate-Typ
Originalpräparat
In der SL seit
01.01.2026
Letzte Preisänderung
01.01.2026
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Efluelda TIV Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Inj Susp 2025/2026Fertspr 0.5 mlCHF 23.24CHF 40.8501.01.2026B7680698630036

Limitation

Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.

Wortlaut BAGGültig ab 01.01.2026

Kostenübernahme für Personen ≥ 75 Jahre
Kostenübernahme für Personen ≥ 65 Jahre mit einem erhöhten Komplikationsrisiko bei einer Grippeerkrankung mit einer oder mehreren chronischen Erkrankungen entsprechend dem Schweizerischen Impfplan:
- Herzerkrankung,
- Lungenerkrankung (insbesondere Asthma bronchiale),
- Stoffwechselstörungen mit Auswirkung auf die Funktion von Herz, Lungen oder Nieren (wie zum Beispiel Diabetes oder morbide Adipositas BMI ≥40),
- Neurologische (wie zum Beispiel M. Parkinson, zerebrovaskuläre Erkrankungen) oder muskuloskelettale Erkrankung mit Auswirkung auf die Funktion von Herz, Lungen oder Nieren,
- Hepatopathie,
- Niereninsuffizienz,
- Asplenie oder Funktionsstörung der Milz (inklusive Hämoglobinopathien),
- Immundefizienz (wie zum Beispiel HIV-Infektion, Krebs, immunsuppressive Therapie).

Wortlaut BAGGültig ab 01.12.2022

Die Kostenübernahme der Impfstoffe als Teil einer präventiven Massnahme im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung richtet sich nach den in Artikel 12a KLV für die jeweiligen Impfungen abschliessend festgelegten Voraussetzungen und erfolgt nur innerhalb der Zulassung durch Swissmedic. Bei beruflicher und reisemedizinischer Indikation erfolgt keine Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung.
Die Preise der Impfstoffe sind Höchstpreise (Art. 52 Abs. 3 KVG) und kommen bei Reihenimpfungen (z.B. im schulärztlichen Dienst) nicht zur Anwendung. In diesen Fällen gelten die von den Krankenversicherern mit den zuständigen Behörden ausgehandelten bzw. die allenfalls von den Behörden festgesetzten Tarife. Wenn der Impfstoff zu einem günstigeren Preis bezogen wird (z.B. im Rahmen von Reihenimpfungen), darf der Arzt oder die Ärztin nicht den Publikumspreis der SL verrechnen.
Die Vergünstigung muss gemäss Artikel 56 Absatz 3 KVG weitergegeben werden, ausser es bestehen Vereinbarungen nach Artikel 56 Absatz 3bis KVG.

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FAQ

Wird Efluelda TIV von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, aber nur unter Bedingungen. Efluelda TIV steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.

Was kostet Efluelda TIV in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Efluelda TIV zwischen CHF 40.85 und CHF 40.85 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 23.24 und CHF 23.24. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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