Ebglyss
Ebglyss ist ein Originalpräparat von Almirall AG und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 1'893.60 und CHF 1'893.60, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.
Stammdaten
- Zulassungsinhaberin
- Almirall AG
- ATC-Code
- D11AH10
- IT-Gruppe
- 07.15 Immunosuppressive Stoffe
- Wirkstoffe
- Lebrikizumabum
- Präparate-Typ
- Originalpräparat
- In der SL seit
- 01.12.2024
- Letzte Preisänderung
- 01.06.2026
- Selbstbehalt
- 10%
Preise pro Packung
Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.
| Darreichungsform | Packungsgrösse | Fabrikabgabepreis | Publikumspreis | Gültig ab | Kat. | GTIN |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Inj Lös 250 mg/2 ml Fertspr | 2 x 2 ml | CHF 1'726.04 | CHF 1'893.60 | 01.12.2024 | B | 7680693440029 |
| Inj Lös 250 mg/2 ml Fertpen | 2 x 2 ml | CHF 1'726.04 | CHF 1'893.60 | 01.12.2024 | B | 7680694600026 |
Limitation
Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.
Die Therapie bedarf der Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes.
Lebrikizumab wird in zwei Anfangsdosen von je 500 mg als subkutane Injektion (zwei Injektionen zu je 250 mg) in Woche 0 und 2, gefolgt von einer Dosis von 250 mg als subkutane Injektion alle zwei Wochen bis Woche 16 und danach in einer Erhaltungsdosis von 250 mg als subkutane Injektion alle vier Wochen, zur Behandlung erwachsener und jugendlicher Patienten und Patientinnen (ab dem 12. Lebensjahr und mit einem Körpergewicht von mindestens 40 kg) mit schwerer atopischer Dermatitis (IGA 4 auf IGA Skala von 0-4 oder SCORAD >50 oder EASI ≥ 21.1) vergütet, sofern die Patienten und Patientinnen auf eine intensivierte Lokalbehandlung mit verschreibungspflichtigen topischen Therapien (topische Kortikoide und/oder Calcineurininhibitoren) und Phototherapie (sofern verfügbar und angezeigt) und auf eine systemische Behandlung mit einem konventionellen Immunsuppressivum (ausgenommen systemische Kortikoide) während mindestens einem Monat unzureichend angesprochen haben oder bei denen diese Therapien kontraindiziert sind oder aufgrund von klinisch relevanten Nebenwirkungen abgebrochen werden mussten.
Lebrikizumab wird nicht in Kombination mit anderen systemischen Arzneimitteln zur Behandlung der atopischen Dermatitis vergütet.
Falls nach 16 Wochen Behandlung mit Lebrikizumab kein therapeutischer Erfolg eingetreten ist, d.h. keine IGA Reduktion um ≥ 2 Punkte gegenüber dem Ausgangswert oder keine ≥50% Verbesserung des EASI-Score (EASI 50) gegenüber dem Ausgangswert oder keine ≥50% Verbesserung des SCORAD-Score (SCORAD 50) gegenüber dem Ausgangswert, ist die Behandlung abzubrechen.
Nach 52 Wochen ununterbrochener Therapie der atopischen Dermatitis mit Lebrikizumab ist eine erneute Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes einzuholen.
Die Diagnosestellung, die Verordnung und die Verlaufskontrolle von Lebrikizumab in der Indikation atopische Dermatitis darf ausschliesslich durch einen Facharzt für Dermatologie und Venerologie oder Facharzt für Allergologie und klinische Immunologie erfolgen.
FAQ
Wird Ebglyss von der Krankenkasse bezahlt?
Ja, aber nur unter Bedingungen. Ebglyss steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.
Was kostet Ebglyss in der Schweiz?
Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Ebglyss zwischen CHF 1'893.60 und CHF 1'893.60 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 1'726.04 und CHF 1'726.04. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.
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