Von der Grundversicherung vergütetGenerikumATC C09DA03

Co-Valtan-Mepha

Co-Valtan-Mepha ist ein Generikum von Mepha Pharma AG und in der Spezialitätenliste des BAG aufgeführt. Die Grundversicherung vergütet es im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 25.75 und CHF 55.10, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
Mepha Pharma AG
ATC-Code
C09DA03
IT-Gruppe
02.07.20 Kombinierte blutdrucksenkende Mittel
Wirkstoffe
Valsartanum, Hydrochlorothiazidum
Präparate-Typ
Generikum
In der SL seit
01.09.2011
Letzte Preisänderung
01.02.2026
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Co-Valtan-Mepha Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Filmtabl 80/12.5 mg28 StkCHF 8.57CHF 25.7501.09.2011B7680593210135
Filmtabl 80/12.5 mg98 StkCHF 27.71CHF 46.5501.09.2011B7680593210142
Filmtabl 160/12.5 mg28 StkCHF 10.17CHF 27.5001.09.2011B7680593210159
Filmtabl 160/12.5 mg98 StkCHF 35.57CHF 55.1001.09.2011B7680593210166
Filmtabl 160/25 mg28 StkCHF 10.17CHF 27.5001.09.2011B7680593210173
Filmtabl 160/25 mg98 StkCHF 35.57CHF 55.1001.09.2011B7680593210180

Limitation

Für dieses Präparat ist in der SL keine Limitation eingetragen.

Weitere Präparate der Gruppe

FAQ

Wird Co-Valtan-Mepha von der Krankenkasse bezahlt?

Ja. Co-Valtan-Mepha steht in der Spezialitätenliste des BAG, deshalb vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Präparat im Rahmen der zugelassenen Indikation. Sie tragen Franchise und Selbstbehalt von 10 Prozent.

Was kostet Co-Valtan-Mepha in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Co-Valtan-Mepha zwischen CHF 25.75 und CHF 55.10 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 8.57 und CHF 35.57. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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