Vergütet mit LimitationOriginalpräparatATC M05BA06

Bonviva

Bonviva ist ein Originalpräparat von Atnahs Pharma Switzerland AG und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 35.00 und CHF 67.25, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
Atnahs Pharma Switzerland AG
ATC-Code
M05BA06
IT-Gruppe
07.99 Varia
Wirkstoffe
Acidum ibandronicum
Präparate-Typ
Originalpräparat
In der SL seit
01.12.2005
Letzte Preisänderung
01.10.2024
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Bonviva Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Filmtabl 150 mg1 StkCHF 17.06CHF 35.0001.12.2005B7680572970029
Filmtabl 150 mg3 StkCHF 46.57CHF 67.2501.12.2005B7680572970043

Limitation

Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.

Wortlaut BAGGültig ab 01.10.2024

Zur Behandlung von dokumentierter Osteoporose.

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FAQ

Wird Bonviva von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, aber nur unter Bedingungen. Bonviva steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.

Was kostet Bonviva in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Bonviva zwischen CHF 35.00 und CHF 67.25 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 17.06 und CHF 46.57. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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