Vergütet mit LimitationOriginalpräparatATC L03AB15

Besremi

Besremi ist ein Originalpräparat von OrPha Swiss GmbH und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 1'653.80 und CHF 1'653.80, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
OrPha Swiss GmbH
ATC-Code
L03AB15
IT-Gruppe
07.16.10 Cytostatica
Wirkstoffe
Ropeginterferonum alfa-2b
Präparate-Typ
Originalpräparat
In der SL seit
01.12.2021
Letzte Preisänderung
01.12.2021
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Besremi Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Inj Lös 250 mcg/0.5 mlFertpen 0.5 mlCHF 1'505.56CHF 1'653.8001.02.2025A7680674880011

Limitation

Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.

Wortlaut BAGIndikation 21108.01Gültig ab 01.02.2025

BESREMI wird nach Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes als Monotherapie vergütet zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit Polycythaemia vera ohne symptomatische Splenomegalie und mit Indikation zur zytoreduktiven Therapie.
Die Orpha Swiss GmbH vergütet nach Aufforderung durch denjenigen Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, für jede bezogene Packung BESREMI einen festgelegten Anteil des Fabrikabgabepreis zurück. Die Orpha Swiss GmbH gibt dem Krankenversicherer die Höhe der Rückvergütung bekannt. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu diesem Anteil des Fabrikabgabepreises zurückgefordert werden. Die Aufforderung der Rückvergütung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Pro Patient werden maximal 31 Packungen BESREMI Fertigpen 250 µg/0.5 ml, pro Jahr vergütet. Werden mehr als 31 Packungen pro Patient und Jahr benötigt, vergütet die OrPha Swiss GmbH im Rahmen einer Behandlung mit BESREMI nach Aufforderung durch denjenigen Krankenversicherer, bei dem die versicherte Person zum Zeitpunkt des Bezugs versichert war, ab der 32 Packung BESREMI für jede weitere Packung den Fabrikabgabepreis an den Krankenversicherer zurück. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich zu den Rückvergütungsbeträgen zurückgefordert werden. Die Aufforderung zur Rückvergütung soll ab dem Zeitpunkt der Verabreichung erfolgen.
Folgender Indikationscode ist an den Krankenversicherer zu übermitteln: 21108.01

FAQ

Wird Besremi von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, aber nur unter Bedingungen. Besremi steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.

Was kostet Besremi in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Besremi zwischen CHF 1'653.80 und CHF 1'653.80 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 1'505.56 und CHF 1'505.56. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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