Vergütet mit LimitationOriginalpräparatATC N02CD03

Ajovy

Ajovy ist ein Originalpräparat von Teva Pharma AG und steht in der Spezialitätenliste des BAG. Damit vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung das Medikament im Rahmen der zugelassenen Indikation. Der Publikumspreis liegt je nach Packung zwischen CHF 457.95 und CHF 1'340.95, der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent.

Stammdaten

Zulassungsinhaberin
Teva Pharma AG
ATC-Code
N02CD03
IT-Gruppe
02.05.10 Migränemittel
Wirkstoffe
Fremanezumabum
Präparate-Typ
Originalpräparat
In der SL seit
01.02.2020
Letzte Preisänderung
01.08.2024
Selbstbehalt
10%

Preise pro Packung

Der Fabrikabgabepreis (FAP) ist der Preis der Zulassungsinhaberin, der Publikumspreis (PP) enthält zusätzlich den Vertriebsanteil und die Mehrwertsteuer. Beide Werte sind BAG-Höchstpreise: teurer darf nicht abgerechnet werden.

Ajovy Preistabelle Stand 17.09.2026
Darreichungs­formPackungs­grösseFabrik­abgabe­preisPublikums­preisGültig abKat.GTIN
Inj Lös 225 mg/1.5 mlFertspr 1.5 mlCHF 405.97CHF 457.9501.08.2024B7680672840017
Inj Lös 225 mg/1.5 ml3 Fertspr 1.5 mlCHF 1'217.90CHF 1'340.9501.08.2024B7680672840024
Inj Lös 225 mg/1.5 ml s.c.Fertpen 1.5 mlCHF 405.97CHF 457.9501.08.2024B7680678430014

Limitation

Dieses Präparat wird nur unter den folgenden Bedingungen vergütet. Der Text ist der verbindliche Wortlaut des BAG; ausserhalb dieser Bedingungen zahlt die Grundversicherung nicht.

Wortlaut BAGGültig ab 01.08.2024


Die Behandlung bedarf der Kostengutsprache durch den Krankenversicherer nach vorgängiger Konsultation des Vertrauensarztes. Die Erteilung der Kostengutsprache hat eine Dauer von 12 Monaten abzudecken.

Die Diagnosestellung, die Verordnung von AJOVY und die Verlaufskontrolle darf ausschliesslich durch einen Facharzt FMH der Neurologie erfolgen. Die Packung AJOVY 3 Fertigspritzen wird lediglich für die explizite Verschreibung des vierteljährlichen Dosierungsschemas vergütet.

AJOVY wird zur Behandlung erwachsener Patienten mit während mindestens eines Jahres vorbestehender chronischer Migräne (Baseline: Mindestens 15 Migränetage pro Monat und von unbehandelt mindestens 4h Dauer pro Tag lückenlos dokumentiert über mindestens 3 Monate) oder episodischer Migräne (Baseline: Mindestens 8 Migränetage pro Monat von unbehandelt mindestens 4h Dauer pro Tag lückenlos dokumentiert über mindestens 3 Monate mit Aura oder mit starker Schmerzintensität kombiniert mit starker Übelkeit/Erbrechen oder stark beeinträchtigender Photophobie oder Phonophobie) vergütet, sofern die Patienten auf mindestens zwei prophylaktische Therapien mit einem Betablocker, Kalziumantagonisten, Antikonvulsivum oder Amitriptylin die je während mindestens 3 Monaten eingesetzt wurden, unzureichend angesprochen haben oder bei denen alle oben aufgeführten Migräneprophylaktika (mit Ausnahme von Kalziumantagonisten) kontra-indiziert sind oder wenn diese Therapien (mit Ausnahme von Kalziumantagonisten) aufgrund von belegten, klinisch relevanten Nebenwirkungen abgebrochen werden musste. Ein unzureichendes Ansprechen gilt als belegt, wenn nach 3-monatiger Behandlung mit einem Migräneprophylaktikum keine Reduktion der Migränetage um mindestens 50% gegenüber Therapiebeginn erzielt wurde.

Auf Verlangen müssen dem Vertrauensarzt des Krankenversicherers folgende Dokumente eingereicht werden:
- Dokumentation der Therapiedauer vor der Behandlung mit AJOVY und des unzureichenden Ansprechens der Prophylaktika (z.B. anhand der Krankengeschichte oder Migränetagebuch)
- Vor Therapiebeginn: Migränetagebuch mindestens ab 3 Monate vor Therapie mit AJOVY
- Nach Therapiebeginn: Migränetagebuch nach 3, 6 und 12 Monaten der AJOVY Therapie.

Kontrolle nach 3 Monaten:
- Die Behandlung mit AJOVY darf basierend auf einer Kontrolle durch den Facharzt FMH der Neurologie 3 Monate nach Therapiebeginn nur fortgesetzt werden, wenn die durchschnittliche Anzahl Migränetage pro Monat gegenüber dem Durchschnittswert für die 3 Monate vor Therapiebeginn mit AJOVY reduziert wurde und diese Reduktion anhand eines Migränetagebuches belegt werden kann.

Kontrolle nach 6 Monaten:
- Die Behandlung mit AJOVY darf basierend auf einer erneuten Kontrolle durch den Facharzt FMH der Neurologie 6 Monate nach Therapiebeginn nur fortgesetzt werden, wenn die durchschnittliche Anzahl Migränetage pro Monat gegenüber dem Durchschnittswert für die 3 Monate vor Therapiebeginn mit AJOVY um mindestens 50% reduziert wurde und diese Reduktion anhand eines Migränetagebuches belegt werden kann.
- Die Reduktion um mindestens 50% der Migränetage ist dem Vertrauensarzt des Krankenversicherers schriftlich zu melden.

Falls eine Therapie mit AJOVY nach 3 oder 6 Monaten infolge unzureichender Wirksamkeit abgebrochen werden muss, werden sämtliche weiteren Behandlungsversuche mit AJOVY oder mit einem anderen CGRP-Rezeptor-Antagonisten od. CGRP-Inhibitor (unabhängig vom Verabreichungsweg) nicht mehr erstattet.

Absetzen der Therapie nach 1 Jahr:
- Spätestens ein Jahr nach Therapiebeginn muss die Therapie abgesetzt werden. Erleidet der/die Patient(in) innerhalb von 6 Monaten nach Absetzen der Therapie einen Rückfall (mindestens 8 Migränetage in 30 Tagen), kann eine Wiederaufnahme einer CGRP-Rezeptor-Antagonisten od. CGRP-Inhibitor Therapie (unabhängig vom Verabreichungsweg) mittels erneuter Kostengutsprache für 12 Monate beantragt werden. Tritt der Rückfall nach 6 Monaten auf, muss der/die Patient(in) erneut die Kriterien wie bei der ersten Verschreibung erfüllen.

Nach dem 2. Therapiejahr und in den Folgejahren:
- Sowohl nach dem 2. Therapiejahr und in den Folgejahren muss eine Therapiepause wie oben angegeben eingehalten werden. Danach kann der/die Patient(in) die Therapie mit CGRP-Rezeptor-Antagonisten od. CGRP-Inhibitoren (unabhängig vom Verabreichungsweg) wieder aufnehmen, wenn er/sie die Kriterien erneut erfüllt. Dies kann solange fortgesetzt werden, wie die Therapie noch notwendig und wirksam ist.

FAQ

Wird Ajovy von der Krankenkasse bezahlt?

Ja, aber nur unter Bedingungen. Ajovy steht mit einer Limitation in der Spezialitätenliste: die Grundversicherung vergütet es nur, wenn die im Limitationstext genannten Voraussetzungen erfüllt sind, teils erst nach Kostengutsprache des Versicherers.

Was kostet Ajovy in der Schweiz?

Der Publikumspreis ist der vom BAG festgesetzte Höchstpreis und beträgt für Ajovy zwischen CHF 457.95 und CHF 1'340.95 je Packung. Der Fabrikabgabepreis liegt zwischen CHF 405.97 und CHF 1'217.90. Apotheken dürfen nicht mehr, aber weniger verlangen.

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